CBAM – Neue Anforderungen für Exporte ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten die Regelungen der CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) vollständig in Kraft. Diese Änderungen betreffen alle Schweizer Unternehmen, die Waren in die EU exportieren und als zollrechtlicher Anmelder auftreten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Pflichten.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU betrifft folgende Warenkategorien:
Zement
Eisen und Stahl (einschließlich einiger vor- und nachgelagerter Produkte)
Aluminium
Düngemittel
Elektrizität
Wasserstoff
Einige chemische Produkte
Ausnahmen:
Sendungen mit einem Wert unter 150 EUR
Militärische Transporte
Zugelassener CBAM-Anmelder: Pflicht ab 2026
Ab dem Stichtag dürfen nur noch Unternehmen mit dem Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders“ Waren, die unter die CBAM-Verordnung fallen, in die EU einführen. Die Registrierung hierfür erfolgt über das CBAM-Register und ist ab 2025 möglich.
https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/CBAM-Zulassung-Regelphase/cbam-zulassung-regelphase_node.html
Standartwerte für CBAM-Waren dürfen wieder angewendet werden.
Wer trägt die Verantwortung?
Der zollrechtliche Anmelder ist automatisch auch der CBAM-Anmelder. Bei Lieferbedingungen wie DDP (Delivered Duty Paid) ist dies der Exporteur – im Falle der Schweiz also das Schweizer Unternehmen.
ATLAS-Codierung noch unklar
Die spezifischen Codierungen für ATLAS-Zollanmeldungen im Rahmen von CBAM sind bisher nicht veröffentlicht worden. Unternehmen müssen auf weitere Informationen warten, um ihre Systeme entsprechend anzupassen.
Sanktionen bei Verstößen
Ab 2026 werden Einfuhren ohne den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“ konsequent sanktioniert. Dies gilt auch für Waren aus der Schweiz, es sei denn, sie haben einen EU- oder schweizerischen nicht-handelspolitischen Ursprung.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Registrierung vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Sie oder Ihr Vertreter sich rechtzeitig als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren können.
Datenmanagement: Bereiten Sie Ihre Systeme auf die neuen Berichtspflichten vor, insbesondere hinsichtlich der Erfassung von Emissionsdaten und Zolltarifnummern.
Mit diesen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihre Importe ab 2026 reibungslos abgewickelt werden können.
Die EU-Kommission hat eine Excel-Vorlage veröffentlicht, die Unternehmen dabei unterstützt, die Anforderungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zu erfüllen. Diese Vorlage dient insbesondere dazu, Emissionsdaten von Lieferanten in Drittländern abzufragen und die Berichtspflichten zu erleichtern. Carbon Border Adjustment Mechanism - European Commission
Quelle: Zoll.de, IHK Region Stuttgart, GTAI.de, Zoll.de
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an zollfragen@streck.ch wenden.