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CBAM 2026

CBAM – Neue Anforderungen für Exporte ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 treten die Regelungen der CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) vollständig in Kraft. Diese Änderungen betreffen alle Schweizer Unternehmen, die Waren in die EU exportieren und als zollrechtlicher Anmelder auftreten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Pflichten.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU betrifft folgende Warenkategorien:

  • Zement

  • Eisen und Stahl (einschließlich einiger vor- und nachgelagerter Produkte)

  • Aluminium

  • Düngemittel

  • Elektrizität

  • Wasserstoff

  • Einige chemische Produkte

 

Ausnahmen:

  • Sendungen mit einem Wert unter 150 EUR

  • Militärische Transporte

 

Zugelassener CBAM-Anmelder: Pflicht ab 2026

Wer trägt die Verantwortung?

  • Der zollrechtliche Anmelder ist automatisch auch der CBAM-Anmelder. Bei Lieferbedingungen wie DDP (Delivered Duty Paid) ist dies der Exporteur – im Falle der Schweiz also das Schweizer Unternehmen.

 

ATLAS-Codierung noch unklar

  • Die spezifischen Codierungen für ATLAS-Zollanmeldungen im Rahmen von CBAM sind bisher nicht veröffentlicht worden. Unternehmen müssen auf weitere Informationen warten, um ihre Systeme entsprechend anzupassen.
     

Sanktionen bei Verstößen

  • Ab 2026 werden Einfuhren ohne den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“ konsequent sanktioniert. Dies gilt auch für Waren aus der Schweiz, es sei denn, sie haben einen EU- oder schweizerischen nicht-handelspolitischen Ursprung.

 

Handlungsbedarf für Unternehmen

  1. Registrierung vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Sie oder Ihr Vertreter sich rechtzeitig als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren können.

  2. Datenmanagement: Bereiten Sie Ihre Systeme auf die neuen Berichtspflichten vor, insbesondere hinsichtlich der Erfassung von Emissionsdaten und Zolltarifnummern.

Mit diesen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihre Importe ab 2026 reibungslos abgewickelt werden können. 

Die EU-Kommission hat eine Excel-Vorlage veröffentlicht, die Unternehmen dabei unterstützt, die Anforderungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zu erfüllen. Diese Vorlage dient insbesondere dazu, Emissionsdaten von Lieferanten in Drittländern abzufragen und die Berichtspflichten zu erleichtern. Carbon Border Adjustment Mechanism - European Commission

Quelle: Zoll.de, IHK Region Stuttgart, GTAI.de, Zoll.de 

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an zollfragen@streck.ch wenden.