Kundeninformation: NCTS-Verfahren - Version 5 / Import Control System 2 (ICS2)
Sehr geehrte Kunden
Ende März 2025 läuft die Übergangsphase des Import Control System 2 (ICS2) der EU für Seefrachten aus. Dieses System dient der Warenvoranmeldung zur Sicherheit und Gefahrenabwehr und betrifft alle Waren, die in die EU, nach Nordirland, Norwegen oder die Schweiz auf dem See- oder Binnenschiffsweg transportiert werden. Ausserdem trat Ende Januar bereits die 5 Version der NCTS-Versandanwendung in Kraft.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die mit Handel, Versand oder Transport von Waren zu tun haben, einschließlich Speditionen, Logistikunternehmen und E-Commerce-Händler.
Neue Anforderungen an Warensendungen
Für jede Sendung müssen detaillierte Angaben gemacht werden:
- Eine vollständige und genaue kommerzielle Beschreibung der Waren
- mindestens die 6-stellige HS-Warennummer
- Angaben zu den beteiligten Parteien (Verkäufer, Käufer, Versender), somit bitte immer Rechnung(en) und Packliste(n) frühzeitig senden
- EORI-Nummer der Beteiligten (falls vorhanden, ansonsten die Schweizer UID-Nummer)
Zudem wird das Prinzip der Mehrfach-Einreichung eingeführt: Hauptspediteure benötigen Daten aus allen Einzelfrachtbriefen und müssen diese einreichen. Falls nicht alle Informationen vorliegen, sind Teil-ENS-Meldungen erforderlich.
Risiken bei unzureichender Umsetzung
- eventuelle Verzögerung bei Verschiffung
- Verzögerungen an den EU-Zollgrenzen
- Nichtabfertigung von Waren
- Mögliche Sanktionen bei unzureichenden Erklärungen
Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte Herr Jörg Sutter (+41 61 855 14 15 / joerg.sutter@streck.ch)
Original vom 09.02.2024:
Per 1. März 2024 wird das ICS2 bei der Zollabfertigung für alle Verkehrsarten eingeführt. In der Luftfracht wurden die ICS2 bereits 2023 eingeführt. Die ICS2 sollen Schutz- und Sicherheitsmassnahmen bei Einfuhren aus Drittländern in den gemeinsamen Sicherheitsraum (Schweiz, Europäischen Union (EU), Norwegen und Nordirland) für die Bürger*innen erhöhen. Das Import Control System 2 (ICS2) oder auch Einfuhrkontrollsystem 2 genannt, ermöglicht die Datenerhebung, vor der Einfuhr in den gemeinsamen Sicherheitsraum. Risikoanalysen können mit dem ICS2 somit gezielter gemacht werden. Des Weiteren kann die Identifizierung der Hochrisikosendungen früher und exakter stattfinden. Damit werden Gefahren in der Lieferkette besser abgewehrt.
Mit der Einführung ist zu beachten, dass zukünftig die EORI-Nummer und die Zolltarifnummer für eine Abwicklung benötigt werden. Aus diesem Grund kann es sein, dass Ihre Lieferanten bei Ihnen nach der EORI-Nummer fragen.
Falls bereits eine EORI Nummer vorhanden ist, kann die bestehende Nummer für das ICS2 genutzt werden.
Falls keine EORI Nummer vorliegt (bei Schweizer Empfängern), kann die Firmen UID oder die Geschäftspartner ID des Zolls als TCUIN (Third Country Unique Identification Number) angegeben werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Jörg Sutter, joerg.sutter@streck.ch, Tel.: 061 855 14 15 zur Verfügung.