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Sicherung von Luftfracht am Flughafen Basel

Sicherung von Luftfracht in luftdichten Behältern am Flughafen Basel


Durch die französische Luftfahrtbehörde DGAC, die am EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg für die Sicherheit zuständig ist, kam es zu einer Änderung bei der Sicherung von luftdichten Behältern wie Fässer, Kanister etc.
Waren in hermetisch verschlossenen Behältern ab 25 Litern können künftig nur noch als sichere Luftfracht von bekannten Versendern (Known Consignor) zum Transport per Luftfracht angekommen werden.

Luftdichte Behälter dürfen in Basel nur noch bis ≤ 5 Liter per EDD (Sprengstoffspürhunde) oder per XRY (Röntgenkontrolle) für den Transport in einem Flugzeug gesichert werden. Bis ≤ 25 Liter ist die Sicherung ausschliesslich per XRY (Röntgenkontrolle) möglich, sofern es hier zu keinem «Schwarzalarm» kommt. Ist die XRY-Kontrolle bei Behältnissen < 5 Liter negativ («Schwarzalarm»), ist neu keine alternative Sicherung mehr möglich und die Sendung muss kostenpflichtig zurück zum Absender.

Für Shipper die beim DGAC autorisiert / gelistet sind, ist bis 30.04.2025 eine Sicherung per XRY oder EDD weiterhin möglich.

Diese Regelung gilt aktuell bis 30.04.2025, siehe Schreiben des DGAC / Direction générale de l’Aviation civile

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jörg Sutter
Tel. 061 855 14 15
joerg.sutter@streck.ch